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Altersvorsorge als Angestellter: Betriebsrente und Fonds

Betriebsrente, Riester oder Aktienfonds? Angestellte haben mehr Optionen als viele denken. Dieser Artikel zeigt, wie sich die Bausteine sinnvoll kombinieren lassen.

Altersvorsorge als Angestellter: Betriebsrente und Fonds

Altersvorsorge als Angestellter: Betriebsrente und Fonds

Inhalt
  1. Die Betriebsrente: Pflicht des Arbeitgebers, Chance für Arbeitnehmer
  2. Riester: Nicht tot, aber auch kein Allheilmittel
  3. Fonds und ETFs: Die dritte Säule selbst gestalten
  4. Drei Säulen, eine Strategie: So kombinieren Angestellte sinnvoll
  5. Steuerliche Aspekte nicht übersehen
  6. Was konkret zu tun ist

Wer als Angestellter monatlich seinen Gehaltszettsel prüft, sieht dort seit Jahren einen festen Posten: den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. 2024 liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent des Bruttogehalts, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Was dabei oft untergeht: Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten Menschen nicht reichen. Wer heute 45 Jahre alt ist, 35.000 Euro brutto verdient und auf 45 Beitragsjahre kommt, kann mit einer monatlichen Rente von etwa 1.300 bis 1.500 Euro rechnen, vor Steuern. Die sogenannte Rentenlücke ist real und schließt sich nicht von selbst.

Die Betriebsrente: Pflicht des Arbeitgebers, Chance für Arbeitnehmer

Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Ein Teil des Bruttogehalts fließt direkt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV), bevor Steuern und Sozialabgaben anfallen. Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen zur Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags leisten, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Ab 2022 gilt das auch für Bestandsverträge.

Ein Beispiel: Wer monatlich 200 Euro umwandelt, zahlt netto deutlich weniger, weil der Betrag das zu versteuernde Einkommen mindert. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent und einem Sozialversicherungsabgabenanteil von rund 20 Prozent kostet diese Umwandlung den Arbeitnehmer netto tatsächlich nur etwa 100 Euro. Hinzu kommt der Arbeitgeberzuschuss. Die Förderung ist also substanziell. Wichtig: In der Auszahlungsphase werden Betriebsrenten voll besteuert und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Wer das nicht einkalkuliert, erlebt im Alter eine böse Überraschung.

Welcher Durchführungsweg genutzt wird, entscheidet meist der Arbeitgeber: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage sind die fünf Varianten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt einen Teil dieser Anbieter und veröffentlicht regelmäßig Informationen zu den jeweiligen Produkten.

Riester: Nicht tot, aber auch kein Allheilmittel

Die Riester-Rente hat einen schlechten Ruf, der nicht in jedem Fall verdient ist. Die staatliche Förderung besteht aus Zulagen und gegebenenfalls einem Sonderausgabenabzug. Wer 4 Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlt (mindestens 60 Euro jährlich), erhält die volle Grundzulage von 175 Euro pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind kommen 185 Euro hinzu, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.

Für Geringverdiener mit mehreren Kindern kann Riester deshalb attraktiv sein, weil die Zulagen einen erheblichen Teil des Eigenbeitrags ausmachen. Für Gutverdiener ohne Kinder lohnt sich der Sonderausgabenabzug eher, weil der steuerliche Vorteil die Zulagen übersteigen kann. Das Finanzamt prüft das automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung. Problematisch bei vielen Riester-Verträgen sind die Kostenstrukturen älterer Policen sowie die Verpflichtung zur lebenslangen Verrentung von mindestens 70 Prozent des angesparten Kapitals.

Fonds und ETFs: Die dritte Säule selbst gestalten

Neben Betriebsrente und Riester steht die private Vorsorge. Hier haben Angestellte volle Freiheit. Wer die Kaufkraft schützen will, findet unter https://www.inflationsschutz.info Hinweise zum Inflationsschutz. Ein breit gestreutes Portfolio aus kostengünstigen Indexfonds (ETFs) hat sich für viele als praktikable Lösung erwiesen. Wer über einen Zeitraum von 25 Jahren monatlich 150 Euro in einen weltweiten Aktienindex investiert und eine jährliche Rendite von durchschnittlich 6 Prozent annimmt, kommt auf ein Endkapital von etwa 101.000 Euro. Dabei ist Schwankungstoleranz gefragt: Kurskorrekturen von 30 oder 40 Prozent kommen vor und müssen ausgesessen werden.

Laufende Kosten sind entscheidend. Ein ETF mit einer Gesamtkostenquote (TER) von 0,2 Prozent kostet über 25 Jahre bei gleichem Volumen deutlich weniger als ein aktiv verwalteter Fonds mit 1,5 Prozent TER. Der Unterschied im Endkapital kann sich auf zehntausende Euro belaufen. Wer sich tiefer mit Fondsstrategien beschäftigen möchte, findet bei Finanzmedien wie dem Finanz Echo regelmäßig aktuelle Einordnungen zu Marktentwicklungen und Anlagestrategien.

Drei Säulen, eine Strategie: So kombinieren Angestellte sinnvoll

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht, aber eine sinnvolle Grundstruktur lässt sich skizzieren:

  • Betriebsrente nutzen, solange der Arbeitgeberzuschuss die Kosten der Police deutlich übersteigt. Ohne Zuschuss lohnt sich der Vergleich mit privaten Alternativen.
  • Riester prüfen, insbesondere bei mehreren Kindern oder niedrigem Einkommen, wo Zulagen den Eigenanteil spürbar drücken.
  • ETF-Sparplan aufbauen als flexibles Standbein, das nicht an Verrentungspflichten gebunden ist und im Notfall liquidiert werden kann.

Wer alle drei Bausteine kombiniert, streut nicht nur das Kapital, sondern auch das Risiko auf verschiedene Systeme. Das ist kein Luxus, sondern Grundprinzip vernünftiger Vorsorgeplanung.

Steuerliche Aspekte nicht übersehen

Die nachgelagerte Besteuerung zieht sich wie ein roter Faden durch alle geförderten Vorsorgeformen. Was heute steuerfrei angespart wird, wird im Alter voll versteuert. Das ist kein Trick des Staates, sondern ein strukturelles Merkmal: Im Rentenalter ist das zu versteuernde Einkommen oft niedriger, was die Steuerbelastung in der Auszahlungsphase tatsächlich reduziert. Aber nur, wenn keine weiteren Einkunftsquellen hinzukommen.

Die steuerliche Behandlung von Kapitaleinkünften aus privaten ETF-Sparplänen ist davon getrennt zu betrachten. Hier gilt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Der Sparer-Pauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 Euro für Einzelpersonen. Wer ihn voll ausschöpft, zahlt auf die ersten 1.000 Euro Kapitalerträge keine Steuer. Grundlegende Informationen zur steuerlichen Einordnung verschiedener Vorsorgeformen finden sich auch beim Wikipedia-Artikel zur betrieblichen Altersversorgung als Einstieg für weiterführende Recherchen.

Was konkret zu tun ist

Wer seine Vorsorge auf solide Beine stellen will, sollte zunächst prüfen, ob der aktuelle Arbeitgeber einen bAV-Zuschuss anbietet und in welcher Höhe. Im zweiten Schritt lohnt eine Rentenauskunft: Die Deutsche Rentenversicherung stellt ab 27 Jahren jährlich einen Renteninformationsbrief aus, der den aktuellen Anspruch und eine Hochrechnung enthält. Daraus lässt sich die eigene Rentenlücke ableiten.

Auf dieser Basis lässt sich entscheiden, wie viel privat ergänzt werden muss und über welchen Weg. Wer früh anfängt, braucht weniger monatlichen Aufwand. Wer mit 50 Jahren beginnt, muss deutlich mehr einzahlen, um auf ein vergleichbares Ergebnis zu kommen. Der Zinseszinseffekt arbeitet, aber er braucht Zeit. Das ist die einzige Gewissheit, auf die sich Angestellte bei ihrer Altersvorsorge verlassen können.

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